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Ausbildung und Beruf SU und kostenlose Bildung - wie funktioniert das?

In Dänemark ist Bildung grundsätzlich kostenlos – nicht nur für ethnische Dänen, sondern auch für Ausländer. Zusätzlich können auch Ausländer in Dänemark die sogenannte SU erhalten. SU ist eine finanzielle Unterstützung, die Studenten über 18 Jahre gewährt wird.

Aber was sind die Voraussetzungen und Bedingungen, um als Ausländer eine kostenlose Ausbildung und SU in Dänemark zu erhalten? Das sehen wir uns in diesem Artikel genauer an.

Kostenlose Ausbildung für Ausländer in Dänemark

Als Ausländer kann man in Dänemark eine kostenlose Ausbildung und SU erhalten, aber es gelten bestimmte Regeln und Voraussetzungen, je nachdem, aus welchem Land man Staatsbürger ist.

Kostenlose Ausbildung und SU für Ausländer aus nordischen Ländern

Wenn Sie aus einem nordischen Land (Schweden, Norwegen, Finnland oder Island) kommen, können Sie sich während Ihres Studiums frei in Dänemark aufhalten. Sie dürfen während Ihres Studiums auch arbeiten.

Weitere Informationen zu den Regeln für ein Studium in Dänemark, wenn Sie aus einem nordischen Land (Schweden, Norwegen, Finnland oder Island) kommen, finden Sie unter borger.dk hier.

Wenn Sie aus einem anderen EU/EWR-Land kommen

Wenn Sie Staatsbürger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz sind, können Sie ebenfalls Anspruch auf kostenlose Bildung in Dänemark haben, sofern Sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Sie müssen unter anderem für einen Studiengang zugelassen sein, über bestimmte Sprachkenntnisse verfügen und in der Lage sein, sich selbst zu versorgen.

Wenn Ihr Studienaufenthalt länger als drei Monate dauert, müssen Sie ein EU-Aufenthaltsdokument beantragen.

Als EU-/EWR-Bürger haben Sie möglicherweise Anspruch auf SU in Dänemark, während Sie studieren – dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, darunter eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden pro Woche:

Erfahren Sie hier mehr über die Regeln für EU/EWR-Bürger.

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU/EWR kommen

Wenn Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb der EU bzw. des EWR sind, gelten ganz andere Regelungen für das Studium in Dänemark.

Beispielsweise müssen Sie grundsätzlich für Ihre Ausbildung bezahlen und haben keinen Anspruch auf SU. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen.

Erfahren Sie hier mehr über die Regeln für das Studium in Dänemark als Bürger eines Nicht-EU/EWR-Landes.

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