Wie ist das dänische Bildungssystem strukturiert, wenn es um ausländische Staatsbürger geht, die in Dänemark studieren möchten? Und gibt es Unterschiede zwischen Bürgern aus der EU und Nicht-EU-Ländern, die sich für eine Ausbildung bewerben wollen? In diesem Beitrag erfahren Sie, ob es für Sie kostenlos ist, in Dänemark zu studieren, wie Sie sich bewerben können und ob Sie Anspruch auf Studienunterstützung (SU) haben.
Ist die Bildung in Dänemark für internationale Studierende kostenlos?
Wenn Sie aus dem Norden oder einem EU/EWR-Land kommen, können Sie sich frei für eine Ausbildung in Dänemark bewerben. Wenn Sie aus dem Norden kommen, ist es nicht notwendig, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen - als Student können Sie frei nach Dänemark ein- und ausreisen. Wenn Sie Staatsbürger eines EU/EWR-Landes sind, haben Sie das Recht, in Dänemark zu studieren und zu arbeiten. Sie müssen jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Ihr Studium länger als 3 Monate dauert.
Bei der Bewerbung für eine Ausbildung ist es die Aufgabe der jeweiligen Bildungseinrichtung zu bewerten, ob Sie die Anforderungen erfüllen und für die Aufnahme geeignet sind - genau wie bei dänischen Staatsbürgern.
Internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Ländern
Wenn Sie aus einem Nicht-EU/EWR-Land kommen und in Dänemark studieren möchten, gelten andere Regeln. Zuerst müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, bevor Sie ein Studium in Dänemark beginnen können. Darüber hinaus gelten je nach Art der Ausbildung, die Sie beginnen möchten, unterschiedliche Regeln für die Aufenthaltsgenehmigung. Erfahren Sie mehr über die Regeln auf der Website der Einwanderungsbehörde hier.
Sie müssen Ihre Ausbildung in Dänemark selbst finanzieren, da Sie nicht unter die EU-Regeln fallen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Studienunterstützung (SU) zu beantragen, wenn Sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Erfahren Sie mehr auf su.dk.
Wie kann ich kostenlos in Dänemark studieren?
Wenn Sie aus einem EU/EWR-Land kommen, ist das Studium in Dänemark kostenlos. Vielleicht haben Sie von der staatlichen Ausbildungsunterstützung (SU) gehört, die dänischen Staatsbürgern während ihrer Ausbildung gewährt wird. Die SU ist dänischen Staatsangehörigen vorbehalten, aber laut EU können internationale Staatsangehörige die Unterstützung genauso wie Dänen erhalten. Um dänisches SU zu erhalten, müssen Sie jedoch eine Reihe von Anforderungen erfüllen, darunter eine längere Beschäftigung oder einen festen Wohnsitz in Dänemark.
Um SU zu beantragen, müssen Sie einen speziellen Antrag ausfüllen, der für ausländische Staatsangehörige gilt. Dies geschieht über MinSU, wo Sie ein separates Antragsformular finden. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie SU beantragen können.
Studierende aus den nordischen Ländern können die SU aus ihrem Heimatland mit nach Dänemark nehmen, ohne dänische Steuern zahlen zu müssen.
Denken Sie daran, dass Sie sich immer an den Bürgerservice in der Gemeinde wenden können, in der Sie wohnen. Sie sind auch willkommen, unsere kompetenten Mitarbeiter bei A2B zu fragen, die Ihnen gerne beraten, wen Sie kontaktieren sollten, um im Prozess weiterzukommen. Kontaktieren Sie uns hier, und wir werden so schnell wie möglich antworten.